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   OLG Celle, 01.12.1999 - 3 U 45/99   

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https://dejure.org/1999,17658
OLG Celle, 01.12.1999 - 3 U 45/99 (https://dejure.org/1999,17658)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.1999 - 3 U 45/99 (https://dejure.org/1999,17658)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 3 U 45/99 (https://dejure.org/1999,17658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 BeurkG; § 2348 BGB; § 13 HöfeO ; § 12 HöfeO
    Amtspflichtverletzung eines Notars; Beurkundung eines Erbverzichts; Benachteiligung der weichenden Erben; Abfindung der weichenden Erben

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17; BNotO § 19; HöfeO §§ 12 f.; BGB § 2348
    Belehrungspflicht des Notars bei formunwirksamen Verzichtserklärungen zu § 13 HöfeO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflichtverletzung eines Notars; Beurkundung eines Erbverzichts; Benachteiligung der weichenden Erben; Abfindung der weichenden Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96

    Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.1999 - 3 U 45/99
    Folglich hat der Notar die weichenden Erben unter allen Aspekten umfassend aufzuklären; er muss deutlich machen, dass die zukünftige Entwicklung des Hof es Vermögens, die sich z. B. aus der geografischen Lage ergibt, zu bedenken ist; das Wagnis trägt dann der Verzichtende (s. v. Lüpke, AgrarR 1974, 272 ff.; BGHZ 134, 152 ff. [BGH 29.11.1996 - BLw 16/96] ).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94

    Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.1999 - 3 U 45/99
    Diese Prüfungs- und Belehrungspflicht soll Gewähr leisten, dass der Notar eine rechtswirksame Urkunde errichtet, die den wahren Willen der Beteiligten wiedergibt (BGH WM 1996, 30 f.).
  • BGH, 10.11.1988 - IX ZR 31/88

    Hinweispflicht des Notars in bezug auf Versteuerung eines Spekulationsgewinns;

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.1999 - 3 U 45/99
    Die ihm anlässlich der Beurkundung vorliegenden privatschriftlichen Erklärungen der Geschwister des Klägers hatte der Beklagte persönlich zur Kenntnis zu nehmen, sich über den Inhalt zu unterrichten und diesen, soweit er für das beurkundete Geschäft bedeutsam war, auf seine rechtliche Wirksamkeit zu prüfen (vgl. BGH NJW 89, 586).
  • LG Aachen, 29.05.2000 - 44 T 2/00

    Handelsregisteranmeldung durch Vorstandsmitglied und Prokuristen bei der AG

    Insoweit hat das OLG Köln in der Tat ausgesprochen, daß ein Prokurist ohne zusätzliche Vollmacht keine Anmeldungen zum Handelsregister des "eigeHeft Nr. 10 âEUR¢ MittRhNotK ° Oktober 2000 12. Notarrecht - Belehrungspflicht des Notars bei formunwirksamen Verzichtserklärungen zu § 13 HöfeO (OLG Celle, Urteil vom 1.12.1999-3 U 45/99) BeurkG § 17 BNotO § 19 HöfeO §§ 12 f. BGB § 2348 Bei Beurkundung eines Hofübergabevertrages hat der Notar die Beteiligten auf die Formunwirksamkeit der ihm vorliegenden privatschriftlichen Erklärungen der Geschwister des Hofübernehmers, wonach diese auf weitere Ansprüche, "auch gemäß § 13 HöfeO ", verzichten und sich für abgefunden erklären, hinzuweisen.
  • OLG Hamm, 20.09.2016 - 10 W 217/15
    Erst mit Vollzug einer gem. § 17 II HöfeO vorgezogenen Hofnachfolge können die weichenden Erben formfrei durch Vertrag mit dem Hofübernehmer auf Ausgleichsansprüche nach § 13 HöfeO verzichten ( ebenso : OLG Celle, Urt. v. 01.12.1999, 3 U 45/99; Steffen/Ernst, 3. Aufl., § 13 HöfeO Rz. 125; Dr. Ivo ZEV 2004, 316 ( 319); weiter einschränkend noch : Faßbender/ Hötzel/ v. Jeinsen / Pikalo, 3. Aufl., § 13 HöfeO Rz. 59).
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